KlientenJournal 2-2025

Wir beraten Sie gerne: Tel. 0463 54888 →Energiekrisenbeitrag für Strom und Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger Der Energiekrisenbeitrag für Strom wird bis zum 31.3.2030 verlängert. Die Erhebungszeiträume erstrecken sich jeweils von 1.4. bis 31.3. des Folgejahres. Außerdem wird der Beitragssatz von 90 % auf 95 % erhöht, wobei die Erlösobergrenze von € 120 je Megawattstunde auf € 90 gesenkt wird. Für ab dem 1.4.2025 in Betrieb genommene Anlagen gilt eine Erlösobergrenze von € 100 je Megawattstunde. Der Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger wird bis zum Kalenderjahr 2029 verlängert. Wettgebühr Die Wettgebühr wird von 2 % auf 5 % des Wetteinsatzes erhöht. Diese Anpassung trat am 1.4.2025 in Kraft und dient der Angleichung der Abgabenbelastung im Glücksspielsektor. Tabaksteuer Der absolute Betrag der Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten wird ab 1.4.2025 auf € 175 je 1.000 Stück angehoben. Auch die Steuer für Tabak zum Erhitzen wird erhöht, um die steuerliche Behandlung an die von Zigaretten anzupassen. • ǜ Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes mit dem Ziel, ein neues Einkommensteuergesetz zu erlassen. Angestrebt wird ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Digitalisierung der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung. ǜ Um Betriebsübergaben wesentlich zu erleichtern, wird der steuerliche Veräußerungsfreibetrag ab 1.1.2027 von € 7.300 auf € 45.000 angehoben. Zusätzlich entfällt für die Nutzung des ertragsteuerlichen „Hälftesteuersatzes“ im Zusammenhang mit Betriebsaufgaben bzw. -veräußerungen nach dem 60. Lebensjahr das Berufsverbot. ǜ Erhöhung der Bemessungsgrundlage für den Grundfreibetrag (Gewinnfreibetrag) auf € 50.000 ab 2027 (unter Budgetvorbehalt) statt bisher € 33.000. ǜ Erhöhung der Basispauschalierung (inkl. Vorsteuerpauschale) ab 2025 von € 220.000 zuerst auf € 320.000 sowie von 12 % auf 13, 5 % und ab 2026 auf € 420.000 sowie 15 %. ǜ Einführung eines attraktiven „Arbeiten im Alter“-Modells, in dem das gedeckelte Zuverdiensteinkommen der Arbeitnehmer mit 25 % endbesteuert wird, sowie einer Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer. Die Dienstgeber entrichten den halben Beitrag zur Pensions- und Krankenversicherung, die restlichen Lohnnebenkosten bleiben gleich. ǜ Einführung einer verbesserten steuerfreien Mitarbeiter-Prämie bis € 1.000 (ohne Kollektivvertragsbindung) für 2025 und 2026 (Höhe noch nicht fix). ǜ Anhebung der (steuerlichen) Luxustangente bei KFZ: Ab 2027 auf € 55.000 und in weiterer Folge in Richtung € 65.000 (vorbehaltlich der budgetären Möglichkeiten). ǜ Lückenschluss bei der Grunderwerbsteuer mit 1.7.2025, um große Immobilientransaktionen (Share Deals) steuerlich effektiver zu erfassen (z.B. durch Zusammenrechnung verbundener Erwerber). ǜ Privatstiftungen: Anhebung der Stiftungseingangssteuer und des Stiftungseingangssteueräquivalents auf 3,5 % und der Zwischensteuer für Stiftungen auf 27,5 %. ǜ Realisierte Umwidmungsgewinne sollen noch im Jahr 2025 im Rahmen der Immo-ESt steuerlich effektiver erfasst werden (Umwidmungszuschlag). Die Regelung soll für alle juristischen und natürlichen Personen gelten. ǜ Maßnahmenpaket im Bereich Betrugsbekämpfung: Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien, Ausweitung des Reverse-Charge-Systems im Rahmen der Umsatzsteuer auf Grundstücke, effektivere Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung, effektive Nutzung neuer Datenquellen wie automatischer Informationsaustausch über Kryptokonten. ǜ Erhöhung des Pendlereuros ab 2026 von bisher € 2 auf künftig € 6 pro Kilometer sowie Anhebung des Negativsteuerzuschlags für Pendler. ǜ Abschaffung der Belegausdruckpflicht: Die Belegausdruckpflicht bis € 35 wird, unter Beibehaltung von Betrugssicherheit und Erhalt aller Umsätze in der Registrierkasse („Verkettung“), nach Schaffung der notwendigen Voraussetzungen sobald als möglich abgeschafft. ǜ NoVA-Befreiung: Alle N1-Fahrzeuge (leichte Nutzfahrzeuge) sollen von der NoVA befreit werden. ǜ Verbesserung der Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice/ Remote-Working. • NEUE GESETZE Budgetsanierung und Wachstumsförderung: Das plant die neue Bundesregierung Mit dem Regierungsprogramm 2025–2029 stellte die neue Regierung die Eckpunkte der Maßnahmen zur Budgetsanierung, aber auch der wachstums- und beschäftigungsfördernden Maßnahmen vor. Nachfolgend werden einige der geplanten Maßnahmen zusammengefasst. © Adobe Stock | Stock Rocket

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