Editorial Wir sind gerne für Sie da! Sprechen Sie uns an. Dahlemstraße 12 63741 Aschaffenburg Telefon: 0 60 21 / 3 46 10 Telefax: 0 60 21 / 3 46 18 0 e-mail: aschaffenburg@lucks-lucks.com Ernst-Mey-Straße 1A 04229 Leipzig Telefon: 0341 / 231 802-0 Telefax: 0341 / 231 802-12 e-mail: leipzig@lucks-lucks.com Uferweg 40–42 63571 Gelnhausen Telefon: 0 60 51 / 619 200 Telefax: 0 60 51 / 160 67 e-mail: gelnhausen@lucks-lucks.com Homepage: www.lucks-lucks.com Sie sind Arbeitgeber? Oder vielleicht selbstständig, Arbeitnehmer oder Erziehungsberechtigte? Dann finden Sie in diesem Journal garantiert einen oder sogar mehrere Artikel, die Sie interessieren werden. Wussten Sie beispielsweise, dass in Arbeitsverträgen seit August wesentlich mehr Vertragsbedingungen verpflichtend schriftlich dokumentiert werden müssen? Nein? In unserem Aufmacher lesen Sie alle Details dazu. Auch mit Themen wie dem unangekündigten Besuch eines Steuerfahnders wegen Zweifeln an den Angaben zu einem häuslichen Arbeitszimmer beschäftigen wir uns in dieser Ausgabe. Oder dem Rechtstreit darüber, wie viel Anteil am Gewinn beim Verkauf eines PKWs im Betriebsvermögen versteuert werden muss. Sie sehen: Steuerliche und arbeitsrechtliche Herausforderungen sind vielfältig. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne, damit wir Sie auch bei Ihren ganz individuellen Fragen unterstützen können. Ausgabe 1 / 2023 Seit August müssen neue Arbeitsverträge viel mehr Details enthalten. © David Gemäß den Vorschriften muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und dem Arbeitnehmer aushändigen. Das gilt nur, wenn nicht ohnehin ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt. Beispiele für notwendige Inhalte Die Höchstdauer der Probezeit, welche nun bei sechs Monaten liegt, die vereinbarte Arbeitszeit, Pflichtfortbildungen. Bei befristeten Arbeitsverträgen müssen das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses angegeben werden. Anzugeben ist die Möglichkeit, wenn Mitarbeiter den jeweiligen Arbeitsort frei wählen können, die Vergütung von Überstunden, die Fälligkeit des Arbeitsentgelts und die Form, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen, Name und Anschrift des Versorgungsträgers einer betrieblichen Altersversorgung, das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzuhaltende Verfahren – mindestens das Schriftformerfordernis sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Künftig sollen Verstöße gegen das Nachweisgesetz als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu € 2.000 pro Verstoß geahndet werden. ARBEITSRECHT Das neue Nachweisgesetz Am 20.7.2022 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen verabschiedet. Arbeitgeber müssen seit August deshalb in Arbeitsverträgen viel mehr Details schriftlich fixieren.
Wir sind gerne für Sie da! Sprechen Sie uns an. Ausblick: Die verschärften Hinweispflichten gelten zwar grundsätzlich nur für neue Arbeitsverträge, die ab dem 01.08.2022 abgeschlossen worden sind. Aber wenn ein Arbeitnehmer mit einem älteren Vertrag danach verlangt, muss die Niederschrift innerhalb von sieben Tagen, für bestimmte Angaben spätestens innerhalb eines Monats geschehen. ■ EINKOMMENSTEUER Keine Sonderausgaben bei bar bezahlten Kinderbetreuungskosten Ein Fahrtkostenersatz für die Betreuung von Kindern ist nicht als Sonderausgabe zu berücksichtigen, wenn die Zahlung bar geleistet wird. MIETRECHT Anstieg der Gaspreise kein Grund für Abschalten von Warmwasser Die Versorgung mit Warmwasser gehört in Deutschland zum üblichen Wohnstandard, den der Vermieter einer Liegenschaft zu gewährleisten hat. DieMieterin einerWohnung teilte demAmt für Wohnungsaufsicht mit, dass in ihrer Wohnung kein Warmwasser mehr verfügbar sei. Der Vermieter habe mit einemSchreiben vor drei Wochen angekündigt, die Gaszufuhr zum 01.07.2022 einzustellen. DasWohnungsamt forderte den Vermieter imAnschluss daran auf, die Gasheizungsanlage durch einen Installationsbetrieb in einen ordnungsgemäß funktionsfähigen Zustand zu versetzen, sodass die Versorgung der Wohnungen mit Warmwasser gewährleistet ist. Es ordnete auch die sofortige Vollziehung der Verfügung an und begründete das damit, dass die Versorgung mit warmem Wasser bei mehrgeschossigen Mietshäusern ein gängiges Mindestausstattungsmerkmal darstelle. Der inzwischen drei Wochen andauernde Zustand ohne fließendes warmes Wasser sei nicht länger hinnehmbar. Der Rechtsstreit ging an das Verwaltungsgericht Frankfurt Die Richter stellten fest, dass die VersorgungmitWarmwasser sofort wieder aufzunehmen sei. Daran ändern auchdie Ausführungen desVermieters zur Gaskrise nichts. Dieser hatte erklärt, dass der Krieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine zu einer massiven Erhöhung der Gaspreise geführt habe und dass nach den Empfehlungen der Bundesregierung der Bezug von Gas einzustellen sei. Die Ausführungen des Vermieters erweisen sich als fadenscheinig und stellen eine bevormundende Haltung gegenüber seinen Mietern dar. Ausblick: Eine eventuelle Befürchtung des Vermieters, auf den hohen Gaspreisen sitzen zu bleiben, weil derzeit eine Wohnungskündigung wegen nicht bezahlter Energiekosten nicht rechtmäßig sei, wurde dabei offensichtlich nicht in die Erwägungen einbezogen. ■ Eine Mutter machte in der Steuererklärung unter anderem Kinderbetreuungskosten für ihre zu ihrem Haushalt gehörigen Kinder steuerlich geltend. Neben Zahlungen für den Kinderhort und für den Kindergarten setzte sie Aufwendungen für die Kinderbetreuung an, da sie der Großmutter ihrer Kinder sechs Fahrten aus einem anderen EU-Land zu ihrem Wohnort bar erstattete. Die Fahrtkosten berechnete sie nach den zurückgelegten Fahrkilometern und einer km-Pauschale von 0,30 €. Das Finanzamt ließ die Fahrtkosten nicht zum Abzug zu. Das ließ sich die Mutter nicht gefallen und ging vor das Finanzgericht München. Jedoch erhielt sie auch hier keine Rückendeckung. Fehlende Barzahlung war entscheidend Laut den Richtern fallen unter Sonderausgaben unter anderem zwei Drittel der Aufwendungen (höchstens 4.000 € je Kind) für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nach dem Gesetz ist Voraussetzung für den Abzug, dass der Nachweis der Aufwendungen kumulativ sowohl durch die Vorlage einer Rechnung über die Betreuungsleistungen als auch durch den Nachweis der Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erbracht wird. Dabei muss es sich nicht um eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handeln. Wird bei einer ansonsten unentgeltlich erbrachten Betreuung (die Großmutter erhielt für die Beaufsichtigung nämlich nichts) ein Fahrtkostenersatz geleistet, so ist das nur zu berücksichtigen, wenn hierüber eine Rechnung erstellt wird. Hierbei kann offenbleiben, ob die Kinderbetreuung durch die Großmutter eine Leistung auf familienrechtlicher Grundlage war und deshalb mangels schuldrechtlicher Grundlage der Dienstleistungen steuermindernd den Abzug als Sonderausgaben ausscheidet. Wesentlich für die Ablehnung der Steuervergünstigung war allein, dass die Zahlungen nur bar geleistet wurden. ■ © gpointstudio
www.lucks-lucks.com Streit ums Erbe Erbstreitigkeiten können schlimmer als ein Rosenkrieg sein. Manche Nachkommen bekämpfen sich so sehr, dass nach Abzug der Kosten für Anwälte, Gerichte und Gutachter kaum etwas übrig bleibt. Gerade bei Erbengemeinschaften kann sich das jahrelang hinziehen, da sämtliche Entscheidungen einstimmig gefällt werden müssen. Die einvernehmliche Lösung suchen: Mit gutem Willen geht vieles. Und bei nicht so komplizierten Fällen auch ohne Anwalt. Pflegeleistungen berücksichtigen: Hat eines der Kinder die Mutter oder den Vater noch jahrelang vorher zu Hause gepflegt, gibt es oft Streit, wie oder ob die Pflegeleistungen zusätzlich in der Erbschaft berücksichtigt werden. Nach dem Gesetz kann der Pflegende von seinen Geschwistern sehr wohl einen Ausgleich beanspruchen, der seinen Anteil erhöht. Einen Mediator hinzuziehen: Es ist oft auch einfacher, wenn die Beteiligten nicht alleine aufeinander losgehen. Mediator kann dabei durchaus auch eine Person aus der Familie sein, die das Vertrauen der Beteiligten genießt. Klage einreichen: Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung, also die Verteilung des Nachlasses unter den Erben verlangen. Das hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn sich die Beteiligten auf einen Teilungsplan einigen können. Die Versteigerung beantragen: Sind alle Einigungsversuche gescheitert, ist die Teilungsversteigerung das letzte Mittel. Trotzdem kann das noch bis zu eineinhalb Jahren dauern, weil vorab Gutachten eingeholt werden müssen. Einen Gutachter beauftragen: Ist die Anordnung im Testament unverständlich oder unklar, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments noch testierfähig gewesen ist, sollte man das Gericht um Klärung angehen. Es ist verpflichtet, sämtliche medizinischen Unterlagen und Krankenakten einzusehen sowie Pflegepersonal und Ärzte zu befragen. ■ ERTRAGSTEUER Verkauf eines auch privat genutzten Betriebs-Kfz Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, jedoch teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und Buchwert den steuerpflichtigen Gewinn. Ein Schriftsteller und Gutachter war freiberuflich tätig. Im Jahr 2008 hatte er einen Pkw angeschafft, den er bis 2013 zu 25 % für seine freiberufliche Tätigkeit und zu 75 % für private Zwecke nutzte. Er setzte die Nutzungsdauer auf fünf Jahre an und verbuchte in der Gewinnermittlung die Abschreibung. Darüber hinaus setzte er für die private Nutzung des Pkw eine Nutzungsentnahme in Höhe von 75 % der entstandenen Aufwendungen an. Im Jahr 2013 schaffte er sich einen neuen Pkw an, dabei gab er das bisherige Auto für Euro 28.000 in Zahlung. In seiner Gewinnermittlung setzte er nur ein Viertel des erzielten Erlöses als Einnahme an. Der Fall ging vor Gericht Das zuständige Finanzamt versteuerte aber den gesamten Gewinn. Der Fall ging daraufhin bis zum obersten deutschen Steuergericht. Dieses gab der Finanzbehörde Recht, der Veräußerungserlös ist laut den Richtern weder anteilig zu kürzen noch findet eine Korrektur der bisherigen Nutzungsentnahme statt. Ausblick: Der Steuerpflichtige will sich das aber nicht gefallen lassen und legte Beschwerde beimBundesverfassungsgericht ein. ■ STEUERSTRAFRECHT Wenn der Steuerfahnder unangekündigt vor der Tür steht Kommt ein Steuerfahnder unangekündigt zu einer Wohnungsbesichtigung, um die Angaben eines Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer zu überprüfen, ist das wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt. Eine selbstständige Unternehmensberaterin machte in der Steuererklärung Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Ihr Steuerberater reichte auf Nachfrage des Finanzamts eine Skizze der Wohnung ein. Dieser war zu entnehmen, dass bei einem Zimmer der maschinenschriftliche Vermerk mit „Schlafen“ durchgestrichen und handschriftlich durch „Arbeit“ ersetzt worden war. Keiner der übrigen Räume war als Schlafzimmer bezeichnet. Der Sachbearbeiter des Finanzamts sah die Skizze als erklärungsbedürftig an und schaltete einen Mitarbeiter der Steuerfahndung ein. Dieser erschien unangekündigt in der Wohnung, um zu prüfen ob das Arbeitszimmer wie angegeben vorhanden war. Er stellte fest, dass die Angaben den Tatsachen entsprachen und das Arbeitszimmer existierte. Die Steuerpflichtige klagte trotzdem auf Rechtswidrigkeit Der Fall der selbstständigen Unternehmensberaterin ging bis vor den Bundesfinanzhof. Dieser erkannte zwar ein Feststellungsinteresse des Finanzamts infolge einer Wiederholungsgefahr an. Die unangekündigte Durchsuchung war laut den Richtern allerdings nicht erforderlich, da dem Finanzamt ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte. Angesichts des in Artikel 13 des Grundgesetzes verbürgten Schutzes der Unverletzlichkeit der Wohnung wäre eine Ortsbesichtigung erst dann erforderlich gewesen, wenn die Unklarheiten durch weitere Auskünfte der Klägerin nicht sachgerecht hätten aufgeklärt werden können. ■ © hedgehog94
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