Impressum: Mag. Ariane Petrini | Bilanzbuchhaltung & Personalverrechnung 1090 Wien | Rotenlöwengasse 22 Top 10 | office@petrini.at | www.petrini.at Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt, ohne Gewähr und können eine persönliche Beratung durch uns nicht ersetzen! Redaktion und Gestaltung: InfoMedia News & Content GmbH, www.infomedia.co.at DATENAUSTAUSCH Automatischer Austausch von Bankinformationen Kürzlich wurde die Liste der teilnehmenden Staaten, welche Finanzdaten an Österreich melden, vom Finanzministerium neu veröffentlicht. Finanzinstitute (z.B. Banken oder Verwahrstellen) sind verpflichtet, in Partnerstaaten ansässige Kunden zu identifizieren und gegebenenfalls notwendige Informationen an die jeweilige Steuerbehörde im Partnerstaat des Kunden zu übermitteln. Meldepflichtig sind neben allgemeinen Daten zum Kontoinhaber und Konto (Name, Kontonummer, Steueridentifikationsnummer etc.) auch Informationen zu Dividenden, Zinsen, Verkaufserlösen aus Finanzvermögen, bestimmten Versicherungseinkünften und sonstigen Einkünften aus dem im Depot gehaltenen Vermögen. Jährlich wird vom Finanzministerium eine Liste mit allen teilnehmenden Staaten veröffentlicht. Derzeit umfasst die Liste neben allen EU-Mitgliedstaaten auch 23 weitere Länder, welche hauptsächlich OECD-Staaten sind. Wichtige Nicht-EUMitgliedstaaten sind unter anderem das Vereinigte Königreich, Australien, Kanada, Japan, Türkei, Singapur und die Schweiz. Seit 1.5.2023 nehmen außerdem auch erstmalig Georgien, Thailand und die Ukraine teil. Russland ist weiterhin aufgelistet, der Informationsaustausch ist jedoch derzeit ausgesetzt. Die Vereinigten Staaten und China sind keine teilnehmenden Staaten. Die österreichische Kapitalertragsteuer (KESt) auf Kapitalerträge wird lediglich von inländischen depotführenden Stellen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Kapitalerträge auf ausländischen Depots oder Konten sind daher in der Einkommensteuererklärung anzugeben und (auch) in Österreich zu versteuern. Ergeben sich Divergenzen zwischen den Daten aus dem erhaltenen automatischen Informationsaustausch und den eingereichten Einkommensteuererklärungen, versendet das Finanzamt Fragenvorhalte an die jeweiligen Steuerpflichtigen. Das Finanzamt fordert dabei zweckdienliche Unterlagen an und hinterfragt die Quelle des ausländischen Vermögens. Des Weiteren wird der Betroffene aufgefordert, nachvollziehbar darzustellen, ob und wie die „Auslandseinkünfte“ in der Steuererklärung aufgenommen wurden. „Sanierungsbedarf“ klären Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nach Zustellung eines solchen Fragenvorhalts nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ist unklar, ob ausländische Kapitalerträge in der Vergangenheit korrekt in die österreichische Steuererklärung aufgenommen wurden oder besteht ein „Sanierungsbedarf“, sollte Beratung in Anspruch genommen werden. ■ INVESTITIONSFREIBETRAG Investitionsfreibetrag für klimafreundliche Heizungsanlagen Beim Investitionsfreibetrag für Wirtschaftsgüter aus dem Bereich Ökologisierung waren Heizungen von dieser Begünstigung bislang ausgenommen. Das Parlament beschloss eine Erweiterung des Öko-Investitionsfreibetrags auf klimafreundliche Heizungssysteme. Der Investitionsfreibetrag kann für nach dem 31.12.2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens in Höhe von 10% bzw. im Bereich Ökologisierung in Höhe von 15% erstmalig im Jahr 2023 unter Beachtung bestimmter Regelungen als zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Aufgrund der Gesetzesänderung werden nun zusätzlich gefördert: ǜ Wärmepumpen ǜ Biomassekessel ǜ Fernwärme- bzw. Kältetauscher ǜ Fernwärmeübergabestationen ǜ Mikronetze zur Wärme- und Kältebereitstellung in Zusammenhang mit Gebäuden Weitere Wirtschaftsgüter, die als Gebäudebestandteile zu aktivieren sind, sind weiterhin nicht begünstigt. Der Höchstbetrag von € 1 Mio. Investitionssumme pro Jahr (für 12 Monate bei vollem – auch abweichendem – Wirtschaftsjahr) wird nicht erhöht. Diese Regelung trat rückwirkend mit 1.1.2023 in Kraft. ■ © napa74 - Adobe Stock © Ivan - Adobe Stock
RkJQdWJsaXNoZXIy OTQ2NzI=