www.steuerstrategie.de 2 Corona-Bonus für Pflegekräfte Sonderzahlungen an Arbeitnehmer, die während der Corona-Krise besondere Leistungen in bestimmten Einrichtungen – insbesondere Arztpraxen und Krankenhäusern – erbracht haben, werden bis zu einem Betrag von 4.500 Euro steuerfrei gestellt. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei Die schon bisherige Möglichkeit, Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld steuerfrei zu stellen, wird um sechs Monate verlängert. Die Steuerfreiheit gilt damit für Lohnzahlungszeiträume bis zum 1.7.2022. Homeoffice-Pauschale Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert. Degressive Abschreibung Die degressive Abschreibung ist auch für Wirtschaftsgüter, die 2022 angeschafft werden, möglich. Erweiterte Verlustverrechnung Der Verlustrücktrag ist ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre möglich. Dabei gilt für 2022 und 2023 ein Höchstbetrag von € 10 Millionen, bisher € 1 Million (bei verheirateten das Doppelte). Ab 2024 gelten wieder die alten Höchstgrenzen. Investitionsfristen bei Investitionsabzug Der Zwang zu Investitionen bei Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags wird jeweils um ein Jahr verlängert. Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten Nach der bisherigen Regelung sind unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mindestens zwölf Monaten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Aufgrund der derzeit noch anhaltenden Niedrigzinsphase entfällt dieses Abzinsungsgebot. Dagegen sind langfristige Rückstellungen weiterhin zwingend abzuzinsen. Steuererklärungsfristen Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für Steuerpflichtige, die ihre Erklärungen durch Steuerberater erledigen lassen, beträgt nunmehr 20 Monate für die Erklärungen 2020 und 2021, 19 Monate für die Erklärungen 2022, 17 Monate für die Erklärungen 2023 und 16 Monate für die Erklärungen 2024. ■ Höherer Arbeitnehmerpauschbetrag Der für Arbeitnehmer unabhängig von den tatsächlichen Werbungskosten abzusetzende Arbeitnehmerpauschbetrag wird rückwirkend zum Jahresbeginn 2022 um € 200 auf € 1.200 erhöht. Höherer Grundfreibetrag Außerdem steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer rückwirkend zum 1.1.2022 von derzeit € 9.984 um € 363 auf dann € 10.347. Ausblick: Zudem hat das Bundeskabinett das Energiesteuersenkungsgesetz beschlossen. Für die Monate Juni bis August wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit 30 Cent, für Diesel 14 Cent je Liter. ■ STEUERRECHT Das bringt das vierte Corona-Steuerhilfegesetz Das vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise bündelt wirtschaftliche, aber auch soziale Maßnahmen, die sehr schnell greifen und helfen sollen. MIETRECHT Belegeinsicht bei Nebenkostenabrechnung Bei Nebenkostenabrechnungen hat der Mieter das Recht auf Vorlage aller Unterlagen im Original. Der Mieter von Gewerberäumen in Leipzig erhielt zur Beendigung des Mietverhältnisses Abrechnungen über die Nebenkosten. Er erhob dagegen Widerspruch und bat um Einsicht in die Abrechnungsunterlagen. In zwei Terminen legte der Vermieter lediglich Kopien vor. Der Mieter beanstandete, nicht sämtliche Belege und Unterlagen erhalten zu haben. Mehrfache Anfragen und Bitten um weitere Einsichtnahme seien ergebnislos verlaufen. Der Mieter meinte, dass sein Anspruch auf Belegeinsicht im Original bislang nicht vollständig erfüllt worden sei. Dagegen wehrte sich der Vermieter, die Sache ging bis vor das Landgericht. Vorlage der vollständigen Belege und Abrechnungsunterlagen Das Gericht gab dem Kläger Recht. Er hat Anspruch auf Vorlage aller Unterlagen und Belege im Original, außerdem auf Rechenschaft und auf eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben. Daraus ergibt sich, dass der Vermieter verpflichtet ist, alles vorzulegen, was zur Überprüfung der geschuldeten Abrechnung der zugrunde liegenden Preise notwendig ist. Dazu gehören im Einzelnen: Sämtliche Verträge, Lieferscheine und Stundenzettel, Typenangaben und, soweit vorhanden, Eichnachweise für alle Verbrauchserfassungsgeräte, Unterlagen zur Ermittlung der Umlageschlüssel einschließlich der Erfassungsbelege. ■ ©Gina Sanders ©AA+W
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