Impressum: Rittel, Stange & Krüger Steuerberatungsgesellschaft mbH 10318 Berlin · Ehrenfelsstr. 44 ·Tel. 030-50 89 89 90 Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt, ohne Gewähr und können eine persönliche Beratung durch uns nicht ersetzen! 4 ALTERSVERSORGUNG Von der Basisrente profitieren nicht nur Selbständige Eine Basisrente eignet sich durch die hohe steuerliche Förderung der Beiträge sehr gut zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge und ist nicht nur für Selbständige interessant. Die Basisrente ist ein Instrument der staatlich geförderten Altersvorsorge. Die Förderung funktioniert über den Sonderausgabenabzug der geleisteten Beiträge, was sich gerade bei hohen Steuersätzen vorteilhaft auswirkt. Konkret können Ledige im Jahr 2022 bis zu 94 % des Maximalbeitrags von € 25.639 geltend machen. Bei Verheirateten gilt sogar der doppelte Betrag (€ 51.278). Ein Lediger kann also sein zu versteuerndes Einkommen um bis zu € 24.100 im Jahr senken. Je nach persönlichem Steuersatz ergibt dies dann eine entsprechende Reduzierung der Steuerlast. Das Schöne daran: Der absetzbare Prozentsatz steigt bis 2025 kontinuierlich auf 100 % an. Dabei kann die Basisrente für Selbstständigebesondersinteressantsein.Dennsiezahlenmeist weder in die gesetzlich Rentenversicherung ein, noch sind sie Riester-berechtigt. Sie müssen daher entsprechende Vorsorge für den Ruhestand treffen. Für sie sind vor allem die hohen steuerlichen Maximalbeträge interessant. Das gilt auch für Freiberufler, diese sind in der Regel in berufsständischen Versorgungswerken versichert, aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze abgesichert. Für höhere Einkommen ist eine zusätzliche Absicherung sinnvoll. Gut verdienende Angestellte sind ebenso nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze abgesichert und vom sinkenden Rentenniveau direkt betroffen. Gering oder wenig verdienende Ehepartner haben oft gar keine eigenständige Absicherung. Hier kann eine Basisrente weiterhelfen, denn jeder Partner kann einen eigenen Vertrag abschließen. Die steuerlichen Vorteile gelten unabhängig davon, wer den Vertrag abgeschlossen hat. Besonders interessant ist eine Basisrente aber auch für Anleger, die kurz vor Rentenbeginn stehen. Hier kommt gleich ein doppelter Steuervorteil zum Tragen: Die jetzige Beitragszahlung kann zu einem höheren Prozentsatz steuerlich abgesetzt werden als die Rentenleistung später zu versteuern ist. Hier eignen sich z.B. Produkte mit kurzen Mindestlaufzeiten. ■ EINKOMMENSTEUER Müll- und Abwassergebühr als haushaltsnahe Dienstleistung Die Entsorgung von Müll durch Bereitstellung von Restmüll- bzw. Komposttonnen und die Abfuhr des Mülls sowie die Ableitung von Schmutzwasser durch eine Stadt oder Gemeinde stellen keine haushaltsnahen Dienstleistungen dar. Dem Finanzgericht Münster wurde diese Rechtsfrage vorgelegt. Es hatte das Anliegen des Steuerpflichtigen zwar abgelehnt, trotzdem hatten die Richter eine Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, weil es hierzu bisher keine höchstrichterliche Entscheidung gibt und die Rechtsfrage für eine Vielzahl von Haushalten von Bedeutung sein kann. Ein Ehepaar hatte in der Steuererklärung verschiedene Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt zur Reduzierung ihrer Steuern geltend gemacht. Darin enthalten waren auch Aufwendungen für die Müllabfuhr und Abwassergebühren. Letztere erkannte das Finanzamt nach gängiger Vorgehensweise nicht an. Auch das angerufene Finanzgericht war der gleichen Auffassung. Der Begriff haushaltsnahe Dienstleistung betrifft Tätigkeiten, die üblicherweise zur Versorgung der dort lebenden Familie erbracht werden. Haushaltsnah sind solche, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung haben. Darunter fallen Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigem Abstand anfallen. Nach der Begründung des Gesetzes sollte die Regelung einen Anreiz für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt schaffen und die Schwarzarbeit in diesem Bereich bekämpfen. Die Entsorgung von Müll und Abwasser dagegen werde typischerweise nicht von Haushaltsangehörigen erledigt. Es sind Aufgaben, die aufgrund der erforderlichen Infrastruktur typischerweise von Städten und Gemeinden übernommen werden. Die Bedeutung der Grundstücksgrenze Abgrenzungskriterium ist im Normalfall auch die Grundstücksgrenze, die Dienstleistung müsste also innerhalb der Grundstücksgrenzen erfolgen. Davon gibt es aber eine Ausnahme, da das Schneeräumen auf dem Gehweg doch absetzbar ist. Auch das führten die Richter als Grund für eine Ablehnung an, denn die Abwasserentsorgung beginnt frühestens ab der Einleitung in die nicht mehr zum Haushalt gehörende städtische Kanalisation. ■ sata_production © Studio Empreintea
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