MandantenJournal 1/2020
Editorial Wir beraten Sie gerne: Tel. (02204) 9501 – 0 51429 B ergisch G ladbach • S attlerweg 14-18 T elefon (02204) 9501-0 • F ax (02204) 9501-10 individueller @ wilde - partner . de • www . wilde - partner . de Vom Mitarbeiter zum Partner: Christina Trocha und Julia Zeidler Unsere neuen Partner seit 01.01.2020 Frau Trocha ist seit 2006 bei uns. Nach ihrem Studium der Betriebswirtschaft war sie zunächst als Steuerberate- rassistentin tätig bevor sie in 2010 die Steuerberaterprüfung erfolgreich absolvierte und ist seitdem in der Abteilung von Herrn Fittje aktiv. Frei- zeit kennt Sie nicht. Denn Ihre beiden Söhne halten sie zu Hause ausrei- chend auf Trab. Frau Zeidler ist Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin und seit 2017 bei uns in der Abteilung von Herrn Fittje. Im Laufe ihrer 15-jährigen Berufser- fahrung betreute sie überwiegend mittelständige Familienunternehmen und deren Gesellschafter. Wenn ihr die beiden Söhne und Tochter Zeit lassen, dann ist das Wasser ihr Element, Tauchen und Schwimmen sind ihre Leidenschaft. Telefonisch erreichen Sie unsere neuen Partnerinnen über die Zentrale Rufnummer 02204/9501-0. Ausgabe 1 / 2020 Job-Ticket: Bekommt ein Arbeitnehmer die Kosten für seine Fahrten zur Firma mit öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich zum Arbeitslohn erstattet, sind sie nun ganz steuerfrei. Die Pauschalen für Verpflegungsmehrauf- wendungen im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder doppelten Haus- haltsführung wurden bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden auf € 14 (bisher € 12) und von mehr als 24 Stunden auf € 28 (bis- her € 24) erhöht. Elektrofahrräder können jetzt verlängert bis 2030 steuerfrei an Arbeitnehmer überlas- sen werden. Bisher war die Steuerfreiheit bis 2022 begrenzt. Werden Fahrräder ohne Elektrounterstüt- zung einem Arbeitnehmer überlassen, kann der geldwerte Vorteil nun pauschal mit 25 % versteuert werden. Weiterbildungsleistungen des Arbeitge- bers können zukünftig auch dann steuerfrei bezahlt werden, wenn sie nur der abstrakten Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen, wie z. B. Sprach- kurse oder Computerkurse. Weitere Voraus- setzung ist, dass sie keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben. EINKOMMENSTEUER Das Jahressteuergesetz 2019 Am 12.12.2019 hat die Bundesregierung nach langen Verhandlungen das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften verabschiedet. Im Folgenden werden einige wichtige Ände- rungen zur Einkommensteuer vorgestellt. ©Halfpoint Vor allem klimaschonendes Radfahren sollen die neuen Vorschriften weiter fördern.
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