MandantenJournal 2/2019
Editorial Wir beraten Sie gerne: Tel. (02204) 9501 – 0 51429 B ergisch G ladbach • S attlerweg 14-18 T elefon (02204) 9501-0 • F ax (02204) 9501-10 individueller @ wilde - partner . de • www . wilde - partner . de Die Mitarbeiter der Wilde & Partner Fortsetzungsreihe Suna Donat Kommt aus Köln-Porz und unterstützt unser Finanzbuchhaltungsteam seit Juni 2018. Als gelernte Steuerfachan- gestellte und fast 10-jähriger Erfahrung imSteuerbüro, wechselt sie 2005 in die freie Wirtschaft. Nachdem ihr Betrieb von einem Großkonzern 2017 über- nommen wurde, entschließt sie sich „back to the roots“ zumSteuerberater. Hier angekommen bringt sie ihre weit- reichenden Erfahrungen als leiden- schaftliche Buchhalterin bei uns ein. Frau Donat ist verheiratet und erzieht zwei entzückende Töchter (10 und 8 Jahre), was neben Ihrem 40-Stunden- Job eine große Herausforderung ist, die Frau Donat gerne annimmt. Entspan- nung ist im heimischen Garten ange- sagt. Bei gemeinsamen Fahrradaus- flügen mit der Familie erkundet sie gerne die nahe Umgebung. Ihr Foto- apparat ist immer dabei, um schöne Momente festzuhalten. Sie erreichen Frau Donat unter der Durchwahl – 18. Ausgabe 2 / 2019 Nach dem Einkommensteuergesetz kann bei Renovierungs-, Erhaltungs- oder Moder- nisierungsmaßnahmen im Eigenheim oder der eigenen Wohnung auf den Dienstleis- tungsanteil von Handwerkerleistungen ein Steuerabzug von 20 % geltend gemacht werden, allerdings begrenzt auf Aufwendun- gen von bis zu € 6.000. In Summe beträgt der Steuerabzug also maximal € 1.200. Für Kosten eines Neubaus ist dieser Steuerbo- nus ausgeschlossen. Das gilt jedoch nicht, wenn das Heim bereits bezugsfertig ist und Handwerker noch Restarbeiten ausführen. Dieses Ergebnis brachte eine Auseinander- setzung zwischen einem Steuerpflichtigen und seinem Finanzamt. Strittig war die Abzugsfähigkeit von Außenputzarbeiten, die erst nach Bezug des Neubaus ausge- führt wurden. Der Bauherr wollte die Hand- werkerkosten hierfür zu 20 % von der Steuer absetzen. Das Finanzamt verweigerte dies mit der Begründung, dass die Außenputzar- beiten noch im Bauvertrag vereinbart waren und damit noch zur Fertigstellung des Neu- baus zählen. Finanzamt schafft Präzedenzfall Diese Argumentation widersprach dem bisherigen Vorgehen der Finanzämter, wonach es für die Abzugsfähigkeit allein EINKOMMENSTEUER Handwerkerbonus auch bei Neubau Auch bei einem Neubau kann die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleis- tungen in Anspruch genommen werden und zwar dann, wenn nach Bezugsfertigkeit noch Restarbeiten erledigt werden müssen. Der Steuerabzug von 20 %, der bisher nur für Bestandsimmobilien, nicht aber bei Neubauten geltend gemacht werden konnte, wird damit etwas großzügiger. ©AfricaStudio Werden etwa Malerarbeiten nach dem Bezug eines Neubaus erledigt, sind sie steuerlich abzugsfähig.
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