MandantenJournal 3/2020

Editorial Wir beraten Sie gerne: Tel. (02204) 9501 – 0 51429 B ergisch G ladbach • S attlerweg 14-18 T elefon (02204) 9501-0 • F ax (02204) 9501-10 individueller @ wilde - partner . de • www . wilde - partner . de Die Mitarbeiter der Wilde & Partner Fortsetzungsreihe Sven Joist ist gebürtiger Bergisch Gladbacher und seit Januar 2020 bei uns und somit auch in seiner Heimatstadt beruflich heimisch geworden. Als gelernter Steuerfachange- stellter sattelte er sich die Weiterbildung zum geprüften Bilanzbuchhalter auf, eine Fortbildung, die er neben seiner berufli- chen Tätigkeit mit Erfolg abschloss. Bei uns fühlt er sich im Bereich der Finanzbuchhaltung wohl und nimmt gerne besondere Herausforderungen wie den Aufbau eines betrieblichen Rech- nungswesens von Existenzgründern an. Neben seiner beruflichen Passion liebt er das (Fern-)Reisen mit Taucherlebnis, was er in diesem Jahr leider wenig ausleben konnte. Dafür kümmert er sich gemein- sam mit seiner Partnerin liebevoll um zwei Kater, einen Gecko und zwei Aqua- rien. Großer Fußball-Fan ist er auch. Den Verein verraten wir an dieser Stelle nicht. Nur so viel: Seine Leidensfähigkeit wurde in der letzten Saison schwer geprüft. Wollen Sie mehr erfahren, und wenn Sie Fragen zu Ihrer Finanzbuchhaltung haben, so erreichen Sie Herrn Joist mon- tags bis freitags unter der Durchwahl Nr. 670 Ausgabe 3 / 2020 Für die Entstehung der Steuer ist maßgebend, wann der Umsatz ausgeführt worden ist. ǜ Lieferungen gelten dann als ausgeführt, wenn der Empfänger dieVerfügungsmacht über den Gegenstand erworben hat. ǜ Sonstige Leistungen (z.B. Beratungen) sind im Zeitpunkt ihrer Vollendung aus- geführt. ǜ Bauleistungen sind mit Abnahme durch den Erwerber ausgeführt. ǜ Eine Teilleistung gilt als ausgeführt, wenn es sich um eine wirtschaftlich sinn- voll abgrenzbare Leistung handelt, dies so vereinbart wurde und diese gesondert abgenommen und abgerechnet wird. ǜ Dauerleistungen (Jahreskarten, War- tungsverträge) gelten unabhängig vom Zahlungszeitpunkt erst am Ende der Laufzeit als ausgeführt. Was tun bei unrichtig ausgewiesener Umsatzsteuer? Stellt ein Unternehmer eine Rechnung noch mit demaltenSteuersatz, erbringt er aber die Leistung zwischen dem01.07. und 31.12., hat er zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen. Solan- ge er die Rechnung nicht berichtigt, schuldet er die zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer. Der Empfänger kann nach Ablauf einer Schon- frist bis 31.07. eine unrichtig zu hoch ausge- wieseneSteuer nicht alsVorsteuer abziehen. UMSATZSTEUER Umsatzsteuer temporär gesenkt Die Regierung hat am 03.06.2020 verkündet, temporär vom 01.07. bis 31.12.2020 den Regelsteuersatz von 19 % auf 16 % und den ermäßigten Steuersatz von 7 % auf 5 % abzusenken. Das sollten Sie beachten: ©Zerbor  Wer mit der niedrigeren Umsatzsteuer Geld sparen möchte, sollte die neuen Regeln genau beachten.

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