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Parlament beschloss steuerliche ÄnderungenNational- und Bundesrat haben das Bundessanierungsmaßnahmengesetz 2025 beschlossen, um das Steueraufkommen kurzfristig zu erhöhen. Die nachstehend beispielhaft angeführten Änderungen traten größtenteils mit Anfang April 2025 in Kraft. USt auf Photovoltaikmodule Der USt-Nullsteuersatz für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikanlagen kommt nicht mehr zur Anwendung. Für Verträge, die vor dem 7.3.2025 abgeschlossen wurden, gilt der Nullsteuersatz noch bis zum 1.1.2026. Motorbezogene Versicherungssteuer von E-Autos Seit 1.4.2025 sind Elektrofahrzeuge nicht mehr von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Ausgenommen sind elektrisch angetriebene Kleinkrafträder (Mopeds) mit einer Leistung von bis zu vier Kilowatt, für nicht befreite elektrisch angetriebene Motorräder erfolgt die Berechnung der Versicherungssteuer anhand der Motorleistung in Kilowatt. ESt-Spitzensteuersatz Der Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommensteile über EUR 1 Mio. wird um weitere vier Jahre bis inklusive 2029 verlängert. Energiekrisenbeitrag für Strom und fossile Energieträger Der Energiekrisenbeitrag für Strom wird bis zum 1.4.2030 verlängert. Die Erhebungszeiträume erstrecken sich jeweils vom 31.3. bis zum 1.4. des Folgejahres. Außerdem wird der Beitragssatz von 90 % auf 95 % erhöht, wobei die Erlösobergrenze von Wettgebühr Die Wettgebühr wird von 2 % auf 5 % des Wetteinsatzes erhöht. Diese Anpassung trat am 1.4.2025 in Kraft und dient der Angleichung der Abgabenbelastung im Glücksspielsektor. |