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NoVA-Befreiung für leichte NutzfahrzeugeIm Zuge des Entlastungspakets für Klein- u. Mittelbetriebe wurde vom Nationalrat am 16.6.2025 die Abschaffung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen ab 1.7.2025 beschlossen. Normverbrauchsabgabe (NoVA) Die Normverbrauchsabgabe ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die derzeit unter anderem bei der Lieferung oder der erstmaligen Zulassung von Personenkraftfahrzeugen (Klasse M1), Motorrädern (Klasse L) und Nutzfahrzeugen bis 3500 kg (Klasse N1) anfällt. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Kaufpreis, der Leistung des Fahrzeuges und dem Emissionsausstoß. Befreiung für Nutzfahrzeuge der Klasse N1 |