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Neue Förderungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und StromspeicherDamit es im Bereich der erneuerbaren Energie zu keinem Investitionsstopp kommt, wurden neue Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gesetzlich verankert. Ursprünglich war der 0%-ige Umsatzsteuersatz für kleine Photovoltaikanlagen bis zum 31.12.2025 vorgesehen. Nun wurde ein vorzeitiges Ende mit 1.4.2025 beschlossen. Der Nullsteuersatz ist jedoch noch bis Ende 2025 anwendbar, wenn der Vertrag vor dem 6.3.2025 abgeschlossen wurde und die Lieferung oder Installation bis Ende 2025 erfolgt. Bei Vertragsabschlüssen ab dem 1.4.2025 oder Lieferungen und Installationen nach dem 31.12.2025 kommt der Regelsteuersatz von 20% USt zur Anwendung. EAG-Investitionszuschuss Um Investitionen in erneuerbare Energien weiterhin zu fördern, wurde die neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025 kundgemacht. In dieser Verordnung werden für das Jahr 2025 die Zeitfenster, in denen Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden können (Fördercalls), die bei einem Fördercall zur Verfügung stehenden Fördermittel und die für den jeweiligen Fördercall geltenden fixen bzw. höchstzulässigen Fördersätze festgelegt. Made in Europe-Bonus Seit dem 23.6.2025 werden PV-Anlagen, bei denen technische Komponente verbaut sind, die eine europäische Wertschöpfung (EWR und Schweiz) aufweisen, mit einem zusätzlichen Bonus gefördert. Für Photovoltaikanlagen, die mit technischen Komponenten (Photovoltaikmodule, Wechselrichter) mit europäischer (EWR und Schweiz) Wertschöpfung errichtet werden, erhöht sich der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von bis zu 20%. Für Stromspeicher, die aus europäischer Wertschöpfung stammen, erhöht sich der Investitionszuschuss für den Stromspeicher um einen Zuschlag von 10%. |