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Abflusszeitpunkt bei KreditkartenzahlungenAufwendungen eines angestellten Geschäftsführers, die mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, können erst im Jahr der tatsächlichen Abbuchung der Kreditkartenabrechnung vom Bankkonto als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ein angestellter Geschäftsführer einer GmbH tätigte im Namen der GmbH verschiedene Auslagen durch Bezahlung mit seiner privaten Kreditkarte. Die Kreditkarte wurde zwar im laufenden Jahr mit den Aufwendungen belastet, jedoch kam es bis zum Ende des Jahres zu keiner tatsächlichen Abbuchung vom Bankkonto, sondern erst im Folgejahr. Das Finanzamt berücksichtigte die getätigten Aufwendungen nicht bei der Festsetzung der Einkommensteuer des laufenden Jahres. Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) Der VwGH stellte klar, dass Werbungskosten Ausgaben darstellen, die zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen aus außerbetrieblichen Einkunftsarten dienen und in jenem Kalenderjahr abzusetzen sind, in dem sie geleistet werden. Fazit: |