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Zurückbehaltung von SonderbetriebsvermögenDie Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen bei Veräußerung des Mitunternehmeranteils kann zur Nachversteuerung von Gewinnfreibeträgen führen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte klar, dass das Zurückbehalten von Sonderbetriebsvermögen im Zuge der Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils eine steuerpflichtige Entnahme dieser Wertpapiere in das Privatvermögen darstellt. Wertpapiere des Sonderbetriebsvermögens, die beim Verkauf der Anteile vom Gesellschafter zurückbehalten werden, scheiden zwingend aus dem Betriebsvermögen aus. Mit dem Zurückbehalten bzw. Ausscheiden des Sonderbetriebsvermögens entfällt auch der Zweck des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages, der darin liegt, das Betriebskapital zu stärken. |