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Aufzeichnungs- und Meldepflichten zur FreiwilligenpauschaleGemeinnützige, mildtätige oder kirchlich tätige Körperschaften oder Kirchen und Religionsgesellschaften, die Freiwilligenpauschalen gewähren, haben dazu eine Aufzeichnungspflicht und Meldepflicht zu beachten. Freiwilligenpauschale Gemeinnützige, mildtätige oder kirchlich tätige Körperschaften des Privatrechts wie zum Beispiel gemeinnützige Vereine sowie gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können ehrenamtlich tätigen Personen eine „Freiwilligenpauschale“ gewähren, das bis zu einem bestimmten Jahreshöchstbetrag von der Einkommensteuer befreit ist. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen dem kleinen und dem großem Freiwilligenpauschale. • die mildtätigen Zwecken dienen, • die Zwecken auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altersfürsorge dienen, • die der Hilfestellung in Katastrophenfällen dienen oder • die eine Funktion als Ausbildner oder Übungsleiter darstellen. Bezieht ein ehrenamtlich Tätiger im selben Jahr sowohl kleine als auch große Freiwilligenpauschalen, sind diese nur insoweit einkommensteuerfrei, als sie den Jahreshöchstbetrag von EUR 3.000,00 insgesamt nicht überschreiten. Freiwilligenpauschalen und Reiseaufwandsentschädigungen Abgabenrechtlich begünstige Rechtsträger, deren satzungsmäßiger Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersports ist, wie zum Beispiel gemeinnützige Sportvereine, können Sportlern, Schiedsrichtern und Sportbetreuern wie Trainern oder Masseuren von der Einkommensteuer befreite pauschale Reiseaufwandsentschädigungen bis zu EUR 120,00 pro Einsatztag, höchstens aber EUR 720,00 pro Kalendermonat gewähren. Aufzeichnungs- und Meldepflichten Ein abgabenrechtlich begünstigter Rechtsträger, der Zahlungen an ehrenamtlich Tätige leistet, muss Aufzeichnungen über Einsatztage, Art der Tätigkeit sowie Höhe der Auszahlungen führen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob die ausgezahlten Beträge die Höchstbeträge des jeweiligen Freiwilligenpauschales übersteigen oder nicht. |