|
Kontenregisterabfrage und KonteneinschauDas vom Nationalrat am 10.06.2026 beschlossene Budgetmaßnahmengesetz 2026 ermöglicht dem Amt für Betrugsbekämpfung, Auskünfte aus dem Kontenregister und Einschau in die inneren Kontodaten von Bankkonten zu erhalten. Die Finanzpolizei als Organ des Amts für Betrugsbekämpfung ist für die Ermittlung und Feststellung von Scheinunternehmen zuständig. Um verdächtige Geldflüsse schneller erkennen und nachweisen zu können, kann sie nunmehr im Rahmen solcher Ermittlungen Einsicht in das Kontenregister und unter bestimmten Voraussetzungen auch in die inneren Kontodaten (Konteneinschau) erhalten. Durch die Ausweitung der Zugriffsrechte soll festgestellt werden, welche Kontoverbindungen von Personen oder Unternehmen genutzt werden und wie finanzielle Verflechtungen ausgestaltet sind. Bisher waren derartige Einsichten nur der Abgabenbehörde für abgabenrechtliche Zwecke erlaubt. |