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Wertpapierdepot-Übertragung vom AuslandWertpapiere, die von einem ausländischen Depot auf ein österreichisches Depot übertragen werden, müssen seit 1.7.2026 innerhalb eines Monats dem Finanzamt gemeldet werden. Die Übertragung von Wertpapieren von einem ausländischen Depot auf ein österreichisches Depot ist ab Juli 2026 nur dann steuerneutral, wenn der Steuerpflichtige innerhalb eines Monats eine Meldung per Formular bzw. über FinanzOnline an das zuständige Finanzamt übermittelt. Diese Meldung muss die übertragenen Wertpapiere, deren Anschaffungskosten sowie die übernehmende Depotbank enthalten. Für den Fall, dass die einmonatige Frist versäumt wird, gilt die Übertragung steuerlich als fiktive Veräußerung und unterliegt sofort der Besteuerung. |