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Steuern sparen durch Investitionen: Gewinnfreibetrag noch vor dem 31.12.2012 nützenNatürliche Personen (Einzelunternehmer sowie Gesellschafter von Personengesellschaften, jedoch nicht Kapitalgesellschaften) können im Veranlagungsjahr 2012 noch 13% ihres Gewinnes aus einer betrieblichen Tätigkeit (Gewerbetreibende, Selbstständige sowie Land- und Forstwirte), maximal 100.000 als Gewinnfreibetrag steuerfrei belassen. Ab der Veranlagung 2013 wird der Gewinnfreibetrag ab einer Bemessungsgrundlage von 175.000 eingeschränkt. Der Gewinnfreibetrag zerfällt in einen automatisch vom Finanzamt zu berücksichtigenden investitionsunabhängigen Grundfreibetrag (13% von max. € 30.000; somit bleiben max. € 3.900 Ihres Gewinnes steuerfrei) und einen von bestimmten Voraussetzungen abhängigen sowie in der Steuererklärung zu beantragenden investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (kann von Pauschalierern jedoch nicht in Anspruch genommen werden). Bemessungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag ist der Gewinn des Unternehmens unter Außerachtlassung von Gewinnen aus Betriebsveräußerungen, bestimmten Kapitaleinkünften, die dem Steuerabzug unterliegen, und Grundstücksveräußerungen, die mit dem besonderen Steuersatz in Höhe von 25% besteuert werden. |