WAS IST NEU 2025

14 Arbeitnehmer SV-Werte 2025 Die Aufwertungszahl für das Jahr 2025 beträgt 1,063. Sie dient unter anderem zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze. Vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung ergeben sich daraus nachstehende Werte für 2025: Beträge in € 2024 2025 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 518,44 551,10 Grenzwert für Pauschbetrag (Dienstgeberabgabe – DAG) 777,66 826,65 Höchstbeitragsgrundlage täglich 202,00 215,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich 6.060,00 6.450,00 Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (für echte und freie Dienstnehmer) 12.120,00 12.900,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen 7.070,00 7.525,00 Grenzbeiträge zur Arbeitslosenversicherung 2025 Die Prozentsätze bzw. Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 1.1.2025: Beträge in € Monatliche Beitragsgrundlage 2025 bis 2.074 0 % über 2.074 bis 2.262 1 % über 2.262 bis 2.451 2 % über 2.451 2,95 % Ebenso angepasst werden ab 1.1.2025 die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen: Beträge in € Monatliche Beitragsgrundlage 2025 bis 2.074 0 % über 2.074 bis 2.262 1 % über 2.262 1,15 %

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