Durch das Ende der kalten Progression werden wir auch 2025 weniger Einkommen- und Lohnsteuer zahlen. Und zur Unterstützung armutsgefährdeter Familien ist ab 1.1.2025 dauerhaft ein Kinderzuschlag in Höhe von € 60 pro Kind und Monat vorgesehen. Das Kilometergeld wird angehoben und attraktiviert. Für PKW, Motorräder und Fahrräder beträgt es ab 1.1.2025 einheitlich € 0,50 je Kilometer. Dies gilt auch für Unternehmer, die ihr privates Fahrzeug betrieblich nutzen. Für Inlandsdienstreisen werden die Tages- und Nächtigungsgelder ab 1.1.2025 erhöht. Der beliebte Handwerkerbonus kann auch 2025 in Anspruch genommen werden. Die maximale Förderhöhe beträgt dann € 1.500 pro Förderwerber und Wohneinheit. Für Unternehmer hat 2025 auch einiges zu bieten: Mit 1.1.2025 tritt eine Neuregelung der Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer in Kraft. Erstmals kann diese auch von Unternehmern angewendet werden, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben. Die Umsatzgrenze wird zudem künftig als Bruttogrenze (also inklusive der Umsatzsteuer) definiert und auf € 55.000 erhöht. Darüber hinaus gibt es auch Erleichterungen für Familien-Unternehmensübertragungen. Das wirtschaftliche Umfeld wird für Unternehmer dennoch zunehmend schwieriger; besonders, wenn es darum geht, geeignete Mitarbeiter zu finden. Wer gute Fachkräfte braucht, muss mittlerweile eine Menge bieten. Verschiedene Benefits können da den Ausschlag geben. Wir stellen Ihnen attraktive Benefits vor – inklusive steuerlicher Behandlung. Unsere Broschüre zum Jahresbeginn 2025 informiert Sie über die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Fragen zu einzelnen Artikeln haben oder detailliertere Informationen benötigen. Für die gute Zusammenarbeit und das uns entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns herzlich! Wir werden Ihnen auch 2025 wieder als kompetenter Berater zur Seite stehen! Liebe Klientinnen und Klienten! VORWORT
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