WAS IST NEU 2025

22 Sonstiges Handwerkerbonus 2025 2024 wurde im Parlament ein Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ beschlossen. Ein Teil dieses Konjunkturpakets betrifft die befristete Förderung von Handwerkerleistungen – den sogenannten Handwerkerbonus. Wie in den Jahren 2014–2017 werden Arbeitsleistungen für Maßnahmen in Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich gefördert. Die Arbeitsleistungen müssen im Zeitraum 1.3.2024 bis 31.12.2025 anfallen bzw. angefallen sein. Ob diese für eine Eigentumswohnung oder Mietwohnung in Anspruch genommen werden, ist unbeachtlich. Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an volljährige natürliche Personen. Zudem muss der Antragsteller die Wohneinheit, an der die Leistung durchgeführt wird, für private Zwecke nutzen und es muss dort sein Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein (bzw. er im Falle von Neubauten dort einen Wohnsitz begründen wollen). Ein Vermieter eines Wohnobjekts ist daher nicht förderungsberechtigt. Der Leistungserbringer muss ein befugter Unternehmer mit Sitz oder Niederlassung in Österreich sein. Gefördert werden nur die Kosten für die reine Arbeitsleistung der Handwerksfachbetriebe. Nicht gefördert werden hingegen Fahrtkosten, Materialkosten, Kosten für Waren sowie Kosten der Entsorgung. Die gesamten Netto-Kosten (ohne Umsatzsteuer) für die Arbeitsleistung von maximal € 7.500 im Kalenderjahr 2025 (2024: € 10.000) werden mit 20 % pro Jahr gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt demnach im Kalenderjahr 2025 € 1.500 (2024: € 2.000) pro Förderwerber sowie Wohneinheit. Die förderbaren Netto-Kosten (ohne Umsatzsteuer) je Schlussrechnung müssen mindestens € 250 (ohne Umsatzsteuer) betragen. © WOLFILSER | ADOBE STOCK

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