WIN 2025 Muster 2

11 Arbeitnehmer Verwendet beispielsweise der Arbeitnehmer im Zuge einer mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgeführten Dienstreise sein privates Klimaticket, so kann ihm der Arbeitgeber den erhöhten Beförderungszuschuss laut RGV oder die fiktiven Kosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel steuerfrei auszahlen. Ebenso werden die Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, für die mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgeführten Dienstreisen und beruflichen Fahrten anstelle der nachgewiesenen tatsächlichen Ticketkosten den erhöhten Beförderungszuschuss laut RGV oder die fiktiven Kosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten bzw. Differenzwerbungskosten geltend zu machen, falls der Arbeitgeber keinen entsprechenden (steuerfreien) Kostenersatz geleistet hat. Beträge in € Erhöhte Beförderungszuschüsse laut RGV 2025 Für die ersten 50 Kilometer 0,50 Für die weiteren 250 Kilometer 0,20 Für jeden weiteren Kilometer 0,10 Maximalbetrag pro Wegstrecke 109,00 Maximalbetrag pro Kalenderjahr (Jahresdeckel entspricht dem österreichweit gültigen Klimaticket inkl. 1. Klasse-Upgrade bei den Österreichischen Bundesbahnen) – gilt auch bei Ansatz der fiktiven Kosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel 2.450,00 © BUSRA | ADOBE STOCK

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