WIN 2025 Muster 2

13 Arbeitnehmer Modernisierung des Sachbezugs für Dienstwohnungen In bestimmten Branchen (z.B. Tourismus, Industrie) werden den Arbeitnehmern vielfach arbeitsplatznahe Unterkünfte (Wohnung, Appartement, Zimmer) kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt. Diesfalls ist ein steuerpflichtiger Sachbezug anzusetzen, wobei nach der geltenden Regelung 30 m² steuerfrei zur Verfügung gestellt werden können und Gemeinschaftsräume jedem Arbeitnehmer zur Gänze zuzurechnen sind. Bei Wohnungsgrößen von mehr als 30 m² bis maximal 40 m² vermindert sich derzeit der Sachbezugswert um 35 %, wenn die arbeitsplatznahe Unterkunft durchgehend höchstens 12 Monate vom selben Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Beispiel: Rechtslage 2024 Zwei Arbeitnehmern im Gastgewerbe wird eine arbeitsplatznahe Unterkunft (66 m²) kostenlos zur Verfügung gestellt. Beide Arbeitnehmer verfügen jeweils über ein eigenes Schlafzimmer (Größe jeweils 26 m²). Die übrige Wohnfläche (14 m²) steht beiden Arbeitnehmern zur Verfügung. Da jeder Arbeitnehmer über eine Nutzungsmöglichkeit des Wohnraumes im Ausmaß von 40 m² (= 26 m² + 14 m²) verfügt, ist jeweils ein steuerpflichtiger Sachbezug bezüglich der Unterkunft zu erfassen. Diese Regelung ist nicht mehr zeitgerecht – daher wird ab 1.1.2025 einerseits die Sachbezugsbefreiung auf 35 m² erhöht, andererseits ist anstelle der gänzlichen Zurechnung von Gemeinschaftsräumen eine Aliquotierung je Arbeitnehmer pro Wohneinheit vorgesehen. Der um 35 % verminderte Sachbezug kommt künftig bei Wohnungsgrößen von mehr als 35 m² bis maximal 45 m² zur Anwendung. Beispiel: Rechtslage 2025 Zwei Arbeitnehmern im Gastgewerbe wird eine arbeitsplatznahe Unterkunft (66 m²) kostenlos zur Verfügung gestellt. Beide Arbeitnehmer verfügen jeweils über ein eigenes Schlafzimmer (Größe jeweils 26 m²). Die übrige Wohnfläche (14 m²) steht beiden Arbeitnehmern zur Verfügung. Da jeder Arbeitnehmer über eine Nutzungsmöglichkeit des Wohnraumes im Ausmaß von 33 m² (= 26 m² + 7 m²) verfügt, ist kein steuerpflichtiger Sachbezug bezüglich der Unterkunft zu erfassen. © SS DIGITAL | ADOBE STOCK

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