WIN 2025 Muster 2

5 ����������������������������� Progressionsabgeltung Die kalte Progression wurde in Österreich mit Wirksamkeit ab 1.1.2023 abgeschafft. Seitdem wird die jährlich aufgrund der Inflation entstehende steuerliche Mehrbelastung abgegolten. Sozial- und Familienleistungen, wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag, werden ebenfalls valorisiert. Dies ist insbesondere in Zeiten hoher Inflation wichtig, da ohne diese Anpassung allein durch die inflationsbedingte Lohnsteigerung der relative Steueranteil für jeden Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen ansteigen würde, ohne dass dieser erhöhten Steuerlast ein realer Anstieg der Kauf- und Wirtschaftskraft entgegenstünde. Die wesentlichen Tarifelemente und Absetzbeträge werden automatisch im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate angepasst. Die im Jahr 2025 auszugleichende Inflationsrate beträgt 5,0 %, errechnet als der Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten über die Monate Juli 2023 bis Juni 2024. Basierend auf einem Ministerratsbeschluss wird das verbleibende Drittel durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 ausgeglichen, das mit 1.1.2025 in Kraft tritt. Tarifstufen 2025 Zur Entlastung von Erwerbseinkommen und Pensionen werden die Tarifgrenzen der ersten bis fünften Tarifstufe ab 1.1.2025 um rund 3,83 % angepasst. 2025 wirkt sich die Indexierung der Tarifstufen folgendermaßen aus: Beträge in € Tarifstufen 2024 Tarifstufen 2025 Steuersatz 2024 und 2025 bis 12.816 bis 13.308 0 % über 12.816 bis 20.818 über 13.308 bis 21.617 20 % über 20.818 bis 34.513 über 21.617 bis 35.836 30 % über 34.513 bis 66.612 über 35.836 bis 69.166 40 % über 66.612 bis 99.266 über 69.166 bis 103.072 48 % über 99.266 bis 1.000.000 über 103.072 bis 1.000.000 50 % über 1.000.000 über 1.000.000 55 %

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