WIN 2025 Muster 3

28 Mitarbeiter finden Öffi-Ticket Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel (Öffi-Ticket) steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten dafür ersetzen. Wichtig ist, dass das Ticket entweder am Wohn- oder am Arbeitsort des Arbeitnehmers gültig ist; die Begünstigung ist demnach nicht auf die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte eingeschränkt. Einzelfahrscheine und Tageskarten sind nicht von der Begünstigung umfasst. Die Begünstigung gilt unabhängig von der Ticketart (Netzkarte, Streckenkarte, Klimaticket, ÖsterreichCard der ÖBB etc.). Die Begünstigung kommt unabhängig davon zur Anwendung, wer das Ticket kauft, d.h. es kann der Arbeitgeber das Öffi-Ticket kaufen und dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen (mit oder ohne Kostenbeitrag des Arbeitnehmers) oder der Arbeitnehmer das Öffi-Ticket kaufen und der Arbeitgeber ersetzt dem Arbeitnehmer die Kosten des Tickets ganz oder teilweise. Als Ticketerwerb gilt auch die Verlängerung von Tickets. Mitarbeiterrabatte Unter Mitarbeiterrabatten versteht man geldwerte Vorteile aus dem kostenlosen oder verbilligten Bezug von Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet. Mitarbeiterrabatte sind in folgender Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei: Ů Mitarbeiterrabatte bis maximal 20 % sind steuerfrei (Freigrenze) und führen zu keinem Sachbezug. Ů Übersteigt der Mitarbeiterrabatt im Einzelfall 20 %, steht insgesamt ein jährlicher Freibetrag in Höhe von € 1.000 zu, wobei der Arbeitgeber alle einem Mitarbeiter im Kalenderjahr gewährten Rabatte, die 20 % übersteigen, aufzuzeichnen hat. Betriebskindergarten Die kostenlose oder vergünstigte Benützung eines Betriebskindergartens, die allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern ermöglicht wird, ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Ab dem Kalenderjahr 2024 ist der kostenlose oder vergünstigte Besuch elementarer Bildungseinrichtungen (insbesondere Betriebskindergärten) auch dann steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn diese Einrichtungen durch betriebsfremde Kinder besucht werden können. Kinderbetreuung Zuschüsse des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern sind bis zu € 2.000 pro Kind und Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei, falls der Arbeitgeber diesen Vorteil allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer gewährt.

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