WIN 2025 Muster 3

31 Mitarbeiter finden Kfz-Abstell- oder Garagenplatz Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, das von ihm für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzte (arbeitnehmer- oder arbeitgebereigene) Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken, ist ein steuerpflichtiger Sachbezug von € 14,53 monatlich anzusetzen. Telearbeit Neu Telearbeit Mit dem neuen Telearbeitsgesetz werden ab 1.1.2025 die steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Telearbeit – auch außerhalb der Wohnung des Arbeitnehmers – geschaffen. Telearbeit liegt vor, wenn regelmäßig Arbeitsleistungen insbesondere unter Einsatz der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie erbracht werden und dies entweder in der Wohnung bzw. im Wohnhaus des Arbeitnehmers oder in einer von ihm selbst gewählten, nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeit erfolgt. Somit kommen als Örtlichkeiten für die Telearbeit neben der Wohnung bzw. dem Wohnhaus am Haupt- oder Nebenwohnsitz der Arbeitnehmer und einer Wohnung von deren Angehörigen etwa auch Räumlichkeiten von Coworking-Spaces (das sind organisatorisch eingerichtete, vom Arbeitnehmer angemietete Büroräumlichkeiten) oder andere von Arbeitnehmern gewählte Orte (wie etwa Internet-Cafés) in Betracht. Telearbeit kann nur im Einvernehmen zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart werden (aus Beweisgründen in Schriftform). Weder soll Telearbeit einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden können, noch soll der Arbeitnehmer einen Rechtsan- © PIKSELSTOCK | ADOBE STOCK

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