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06/2025 Mitgehen oder zurückfallen? |
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06/2025 Steuerfreier Fixkostenzuschuss schließt Betriebsausgaben aus Unternehmen wurden im Zuge der COVID-19-Pandemie diverse Förderungen, wie etwa Fixkostenzuschüsse gewährt. Da diese von der Einkommensteuer befreit sind, sind damit im Zusammenhang stehende Betriebsausgaben steuerlich nicht abzugsfähig. |
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06/2025 Abzugsverbot von Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern Betreffend Zahlungen für Zinsen und Lizenzgebühren an Konzerngesellschaften gilt ein Abzugsverbot, sofern diese bei der empfangenden Körperschaft einer „Niedrigbesteuerung“ unterliegen. Das Bundesfinanzgericht ließ den Zinsabzug aber zu. |
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06/2025 Verzinsung von COFAG-Rückerstattungsansprüchen Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat entschieden, dass die Verzinsung von COFAG-Rückforderungen durch das Finanzamt ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Auszahlung gesetzeskonform ist. |
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06/2025 Zwischensteuer bei Privatstiftungen Privatstiftungen sind ein beliebtes Instrument zur Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Aber auch Privatstiftungen müssen Steuern zahlen. |
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06/2025 Kommunalsteuerpflicht für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer Für Honorare eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH muss die Gesellschaft auch dann Kommunalsteuer entrichten, wenn der Geschäftsführer seine Leistungen für die Gesellschaft auf sein Einzelunternehmen auslagert und diese Leistungen im Rahmen eines Werkvertrags mit der Gesellschaft abrechnet. |
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06/2025 Neue „Weiterbildungszeit“ Im Ministerrat wurden die Eckpunkte der „Weiterbildungszeit“ vorgestellt, die ab 1.1.2026 wirksam werden soll. |
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05/2025 Aufschwung?! |
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05/2025 Ärztezentrum: Miete oder umfassendes Dienstleistungspaket? Wer als Arzt in einem Ärztezentrum praktizieren will, hat unter Umständen die Wahl, die Räumlichkeiten auf Basis eines Mietvertrages zu nützen oder ein gesamtes Dienstleistungspaket in Anspruch zu nehmen. Die Unterscheidung hat umsatzsteuerliche Konsequenzen. |
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05/2025 Lohnsteuerfreie Teilnahme an Betriebsveranstaltungen Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat entschieden, dass auch geldwerte Vorteile aus Betriebsveranstaltungen, die über den steuerfreien Betrag von EUR 365,00 pro Mitarbeiter hinausgehen, nicht zur Lohnsteuerpflicht führen, wenn sie im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. |
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