<< zu den aktuellen Beiträgen |
![]() |
04/2025 „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“ |
|
![]() |
04/2025 ECA Seminar: „Die Personalverrechnung in der Insolvenz |
|
![]() |
04/2025 Liebhaberei bei vorzeitig beendeter Vermietung Von Liebhaberei spricht man, wenn eine Vermietungstätigkeit von Beginn an keinen Gesamtüberschuss erwarten lässt. Verluste dürfen dann steuerlich nicht berücksichtigt werden. Gewinne wären in solchen Fällen ausnahmsweise steuerfrei. |
|
![]() |
04/2025 Umsatzsteuer bei Stornos von Hotelgästen Wird ein gebuchtes Hotelzimmer kurzfristig storniert oder gar nicht in Anspruch genommen, fallen häufig dennoch Zahlungen an – entweder als Storno- oder als sogenannte No-Show-Gebühren. Für Hotels sind die umsatzsteuerlichen Folgen dieser Zahlungen genau zu prüfen. |
|
![]() |
04/2025 Betriebsausgabenpauschale bei Geschäftsführern Da Geschäftsführer in der Regel keine wesentlichen Betriebsausgaben haben, können sie zur Minderung ihres steuerlichen Gewinns das Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 6% des Nettoumsatzes ansetzen. Gleichzeitig können SV-Beiträge als zusätzliche Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht werden. |
|
![]() |
04/2025 KöSt-Zuschlag wegen unterlassener Empfängerbenennung Wenn ein Steuerpflichtiger dem Finanzamt die Empfänger seiner Zahlungen nicht bekannt geben kann, hat die Behörde diese Betriebsausgaben zu streichen. |
|
![]() |
04/2025 Thermisch-energetische Sanierungen bei vermieteten Wohnobjekten Das Öko-Sonderausgabenpauschale wurde um den Öko-Zuschlag für vermietete Wohnobjekte erweitert. |
|
![]() |
03/2025 Anpassungsfähigkeit (noch mehr) gefordert |
|
![]() |
03/2025 Freistellung für Einsätze bei Großschadensereignissen Bei Einsätzen während der Arbeitszeit stellt sich die Frage nach einer bezahlten Freistellung der Arbeitnehmer. Die gesetzlichen Regelungen bieten einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. |
|
![]() |
03/2025 Gebäudeabschreibung bei Vermietung und Verpachtung Wird ein Gebäude zum Buchwert aus dem Betriebsvermögen entnommen, ist der Gebäudewert bei einer nachfolgenden Vermietung ohne Nachweis in Höhe von 1,5 % pro Jahr vom Entnahmewert abzuschreiben. |
|